Erfahrungsberichte deutscher Schüler
- Adeline aus Bayern in der Akademie Limoges
- Paula aus Schleswig-Holstein in der Akademie Nantes
- Maxim aus Berlin in der Akademie Aix-Marseille

Erfahrungsberichte französischer Schüler
- Hélène aus der Akademie Nantes in Schleswig-Holsteins
- Marion aus der Akademie Nantes in Schleswig-Holstein
- Mélanie aus der Akademie Caen in Baden-Württemberg
 
 
 
"PROGRAMM BRIGITTE SAUZAY"


In enger Zusammenarbeit mit den deutschen und französischen Schulbehörden fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) seit dem Jahre 1989 den mittelfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Frankreich.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer unterstützt das Brigitte-Sauzay-Programm Schüler der 8. bis 11. Klasse, die seit mindestens zwei Jahren französisch lernen und einen individuellen Aufenthalt in Frankreich auf Austauschbasis absolvieren wollen.


Wie läuft der Austausch ab?

Die deutschen Schüler bleiben in der Regel drei Monate in Frankreich. In Einzelfällen kann die Aufenthaltsdauer auch auf acht Wochen begrenzt werden. Der Zeitpunkt des Austausches wird in Abstimmung mit den verantwortlichen Lehrern der beteiligten Schulen gewählt. Während ihres Aufenthaltes sind die deutschen Schüler in der Familie ihres Austauschpartners untergebracht und besuchen mindestens sechs Wochen lang den französischen Unterricht.

Im Gegenzug nehmen die deutschen Schüler ihren französischen Partner in ihrer Familie auf und besuchen gemeinsam mit ihm die Schule in Deutschland. (Das Programm beruht somit auf Gegenseitigkeit; die Aufenthalte sollen natürlich nicht gleichzeitig, sondern nacheinander stattfinden.)


Einen Austauschpartner finden

Die Initiative zu einem Einzelaustausch kann vom Schüler oder vom Lehrer ausgehen. Wenn ein Schüler einen Austausch machen möchte, sollte er sich in jedem Fall zunächst an seinen Französischlehrer wenden. Dieser kann, sofern eine Partnerschaft mit einer französischen Schule besteht, über den Deutschlehrer in Frankreich Kontakte zu interessierten Schülern auf französischer Seite herstellen.

Wenn keine Kontakte zu einer französischen Schule bestehen, bietet die Internetseite des DFJW www.dfjw.org unter der Rubrik „Anzeigen“ die Möglichkeit, nach einem Austauschpartner zu suchen.

Gegebenenfalls können auch die Schulbehörden der Länder und die französischen Rectorats d’Académie bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich sein. Einige Bundesländer bieten im Rahmen bestehender Regionalpartnerschaften Hilfe bei der Vermittlung für den individuellen Schüleraustausch an.
Nähere Auskünfte dazu sowie zu den administrativen, juristischen und pädagogischen Rahmenbedingungen (siehe „Gemeinsame Erklärung“ vom 30. Juni 1989) erteilt die jeweils zuständige Schulbehörde. Auch Einschreibeformulare und Zuschussanträge sind dort erhältlich.


Wie organisiere ich einen solchen Austausch?

Die Entscheidung über die Teilnahme am Austausch und die Aufnahme eines Partnerschülers wird von den verantwortlichen Lehrern und dem Schulleiter getroffen. Sobald sich die deutsche und französische Schule über die Modalitäten des Austausches geeinigt haben, informieren sie hierüber offiziell die deutsche bzw. französische Schulbehörde.


Unterstützung durch des DFJW

Das DFJW kann den Teilnehmern einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren, sofern vor Beginn des Austausches über die zuständige Schulbehörde ein entsprechender Zuschussantrag der Schule eingereicht wird. Die Antragsformulare können bei der zuständigen Schulbehörde oder direkt beim DFJW angefordert werden.

Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt nach der Rückkehr der Schüler gegen Vorlage eines Erfahrungsberichtes und einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes.

Zuschussantrag : Individueller Schüleraustausch - Brigitte-Sauzay-Programm

Zu beachten: Nach dem Herunterladen des Zuschussantrags müssen Sie diesen ausgefüllt dem Direktor Ihrer Schule übergeben, der diesen unterschreibt und der zuständigen Schulbehörde weiterleitet.

Ferner sollte ein Dossier erstellt werden, das Auskunft über die Schüler und deren Schul- und Familiensituation gibt, sowie eine Erklärung der Eltern bzw. die Übertragung der Sorgerechte und -pflichten auf die Gasteltern enthält. Dieses Dossier sollte den Gasteltern und der aufnehmenden Schule zugeleitet werden.

Dossier für die Austauschfamilie und –Schule

Achtung: Dieses Formular ersetzt nicht die Formulare der jeweiligen Schulbehörden. Bevor Sie dieses benutzen, vergewissern Sie sich bitte bei Ihrer Schulbehörde, dass diese kein eigenes Formular benutzt.

Kontakt: wassmuth@dfjw.org

Kontaktadressen