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Wie
läuft der Austausch ab? |
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Die deutschen Schüler
bleiben in der Regel drei Monate in Frankreich.
In Einzelfällen kann die Aufenthaltsdauer auch
auf acht Wochen
(56 Tage)
begrenzt werden. Der Zeitpunkt des
Austausches wird in Abstimmung mit den verantwortlichen
Lehrern der beteiligten Schulen gewählt. Während
ihres Aufenthaltes sind die deutschen Schüler
in der Familie ihres Austauschpartners untergebracht
und besuchen mindestens sechs Wochen lang den französischen
Unterricht.
Im Gegenzug nehmen die deutschen Schüler ihren
französischen Partner in ihrer Familie auf
und besuchen gemeinsam mit ihm die Schule in Deutschland.
(Das Programm beruht somit auf Gegenseitigkeit;
die Aufenthalte sollen natürlich nicht gleichzeitig,
sondern nacheinander stattfinden.) |
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Einen Austauschpartner finden |
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Die Initiative zu einem Einzelaustausch kann vom Schüler oder vom Lehrer ausgehen. Wenn ein Schüler einen Austausch machen möchte, sollte er sich in jedem Fall zunächst an seinen Französischlehrer wenden. Dieser kann, sofern eine Partnerschaft mit einer französischen Schule besteht, über den Deutschlehrer in Frankreich Kontakte zu interessierten Schülern auf französischer Seite herstellen.
Wenn keine Kontakte zu einer französischen Schule bestehen, bietet die Internetseite des DFJW www.dfjw.org unter der Rubrik „Anzeigen“ die Möglichkeit, nach einem Austauschpartner zu suchen.
Gegebenenfalls können auch die Schulbehörden der Länder und die französischen Rectorats d’Académie bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich sein. Einige Bundesländer bieten im Rahmen bestehender Regionalpartnerschaften Hilfe bei der Vermittlung für den individuellen Schüleraustausch an.
Nähere Auskünfte dazu sowie zu den administrativen, juristischen und pädagogischen Rahmenbedingungen (siehe „Gemeinsame Erklärung“ vom 30. Juni 1989) erteilt die jeweils zuständige Schulbehörde. Auch Einschreibeformulare und Zuschussanträge sind dort erhältlich. |
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Wie organisiere
ich einen solchen Austausch? |
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Die Entscheidung über die Teilnahme am Austausch
und die Aufnahme eines Partnerschülers wird
von den verantwortlichen Lehrern und dem Schulleiter
getroffen. Sobald sich die deutsche und französische
Schule über die Modalitäten des Austausches
geeinigt haben, informieren sie hierüber offiziell
die deutsche bzw. französische Schulbehörde. |
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Unterstützung
durch das DFJW |
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Das DFJW kann den
Teilnehmern einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten
gewähren, sofern vor Beginn des Austausches
über die zuständige Schulbehörde
ein entsprechender Zuschussantrag der Schule eingereicht
wird. Die Antragsformulare können bei der zuständigen
Schulbehörde oder direkt beim DFJW angefordert
werden.
Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt
nach der Rückkehr der Schüler gegen Vorlage
eines Erfahrungsberichtes und einer Bescheinigung
der französischen Schule über die Dauer
des Aufenthaltes.
Zu beachten: Nach dem Herunterladen des Zuschussantrags müssen Sie diesen zusammen mit den anderen Unterlagen Ihres Dossiers Ihrem Schulleiter übergeben, der sie der Schulbehörde weiterleiten wird.
Zuschussantrag
:
Hier klicken ! |
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Erfahrungsberichte |
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Folgende Schüler und Schülerinnen haben am Programm
BRIGITTE SAUZAY teilgenommen und erzählen von
ihrem Aufenthalt im Nachbarland.
Entdeckungen, schöne Erinnerungen, Freude,
Schwierigkeiten : ein 6-monatiges Abenteuer, das
sie nicht so schnell vergessen werden !
Erfahrungsberichte deutscher Schüler
Adeline
aus Bayern in der Akademie Limoges
Paula
aus Schleswig-Holstein in der Akademie Nantes
Maxim
aus Berlin in der Akademie Aix-Marseille
Anne-Grete aus Thüringen in der Akademie Aix-Marseille
Johannes aus Niedersachsen in der Akademie Toulouse
Erfahrungsberichte französischer Schüler
Hélène
aus der Akademie Nantes in Schleswig-Holstein
Marion
aus der Akademie Nantes in Schleswig-Holstein
Mélanie
aus der Akademie Caen in Baden-Württemberg
Ariane aus der Akademie Nancy-Metz in Brandenburg
Tahra aus der Akademie Montpellier in Baden-Württemberg |
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