Das Auswärtige Amt teilt mit:

Der Bundesminister des Auswärtigen, Hans-Dietrich Genscher, hat am 2. November 1989 zu Beginn des deutsch-französischen Gipfels gemeinsam mit seinem französischen Amtskollegen, Roland Dumas, einen Notenwechsel zur Errichtung des deutsch-französischen Umweltrats vollzogen.

Damit wird auch für den Bereich der Umweltpolitik ein deutsch-französisches Gremium geschaffen, in dem sich beide Seiten mindestens zweimal jährlich auf der Ebene der Umweltminister treffen und Probleme der bilateralen, der EG- sowie der multilateralen Umweltpolitik erörtern werden.

Neben Vertretern der Bundesregierung und der französischen Regierung sollen dem Rat auf deutscher Seite zwei Vertreter der Bundesländer angehören; darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, auf Ad-hoc-Basis Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen, wie z. B. Umweltschutzverbände, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, zu den Sitzungen hinzuzubitten.

Die Bundesregierung sieht in der Errichtung dieses Rates eine erneute Bestätigung und weitere Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zu ihrem französischen Nachbarn. Mit der Errichtung eines gemeinsamen deutsch-französischen Umweltrates unterstreichen beide Seiten darüber hinaus die hohe Bedeutung, die sie der Umweltpolitik beimessen.

Aperçu 1963- Élysee Vertrag

Grundsatztexte

Die Grundsatztexte der deutsch-französischen Zusammenarbeit versammeln die wichtigsten Verträge, Abkommen und gemeinsamen Erklärungen seit 1963. Im Rahmen des Deutsch-Französisches Jugendwerk zeigen sie die institutionellen Grundlagen und die Entwicklung der bilateralen Beziehungen in zentralen politischen und gesellschaftlichen Bereichen.